Einreichung eines Artikels für das das Amtsblatt der Gemeinde Petersberg

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Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Petersberg ein Amtsblatt für die dazugehörigen Ortschaften Brachstedt, Gutenberg, Krosigk, Kütten, Morl, Nehlitz, Ostrau, Petersberg, Sennewitz, Teicha und Wallwitz heraus.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme nicht amtlicher Veröffentlichungen und Anzeigen besteht nicht.

Das Amtsblatt wird üblicherweise zum 1. Freitag eines Monats veröffentlicht, es sei denn, es ergeben sich aufgrund von Feiertagen oder anderen unumgänglichen Ereignissen erforderliche Änderungen. Derartige Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Verbreitung des Amtsblatts in gedruckter Form erfolgt kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Petersberg. Zudem besteht die Möglichkeit zur kostenfreien elektronischen Einsicht in das Amtsblatt über die offizielle Webseite der Gemeinde Petersberg.

Der festgesetzte Zeitpunkt für den Redaktionsschluss wird im Vorjahr rechtzeitig mit genauer Datumsangabe und Uhrzeit für das gesamte nachfolgende Jahr auf der Website der Gemeinde
Petersberg veröffentlicht. Bis zu diesen individuellen Stichtagen müssen sämtliche redaktionelle Beiträge und Fotografien bei der Gemeinde eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist können verspätet eingereichte Beiträge und Fotos nicht mehr in Betracht gezogen werden. Die Gemeinde behält sich vor bei eventuellen Ereignissen den Redaktionsschluss auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen. In diesem Fall würde der Termin rechtzeitig im Amtsblatt sowie auf der Webseite der Gemeinde Petersberg angekündigt werden. Das Amtsblatt erscheint Jahrgangsweise fortlaufend mit Nummer und Datum im Kopf.

Alle Beiträge müssen einen regionalen Bezug zur Gemeinde und ihren Ortsteilen aufweisen. Sie müssen ebenfalls einen zeitlichen Bezug zum Erscheinungsdatum des Amtsblattes haben. Die Beiträge sollen kurz, prägnant und sachlich formuliert sein.

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